Drucken

Nachdem wir seit vielen Monaten gegen eine Änderung des 3. WaffRÄndG kämpfen, welche nicht die versprochene 1:1 Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie darstellt, hat der Bundestag am gestrigen Tag, den 12.12.2019, das 3. WaffRÄndG beschlossen.

Es wurden teilweise Änderungsvorschläge der Verbände angenommen, teilweise nicht oder auch neue Felder geöffnet (Begrenzung der gelben WBK (vormals §14 Abs 4 WaffG) auf 10). So wurde § 4 Abs. 4 WaffG angefasst (Fortbestand des Bedürfnisses)...  -> mehr auf der Webseite des BDMP e.V. <-