Schießstand Alsfeld

In Abstimmung mit der zuständigen Behörde wird der Schießstand Alsfeld unter Auflagen ab dem 02. Juni für den Trainingsbetrieb wieder geöffnet. Wettkämpfe o. ä. sind nicht gestattet.

Die Auflagen betreffen in erster Linie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, die Einhaltung des Mindestabstandes, die Vermeidung von Nahkontakten und die Einhaltung der Hygieneregeln.

Die genauen Auflagen hängen am Stand aus. Jeder Schütze muß eine Erklärung über die Einhaltung der Auflagen unterschreiben.

Eine Bewirtung findet nicht statt. Der Aufenthaltsraum bleibt geschlossen.