Änderung der Ausschreibung LM Dienstpistole, Dienstpistole u. Single Action Revolver Hessen 2015 (DP1,DP2, DP3,DR und SAR1 und SAR2
Änderung:
Die Auswertung erfolgt nach SpO A 3.21.5 Auswertung am Stand.
Auswertung:
Nach dem Schuss wird die Startkarte an der Klammer an der Scheibe befestigt.
Aufkleber auf Scheibe muss mit Startkarte übereinstimmen.
Jeder Schütze wertet dann seinen rechten Nebenschützen aus. Der Schütze der am weitesten rechts steht, wertet die Scheibe 1 aus.
Die Auswertescheibe darf nur durch den Auswerter berührt werden, dieser trägt das Ergebnis in die Startkarte ein.
Die Startkarte ist von Schützen und Auswerter abzuzeichnen und vom Schützen nach Schießende, möglichst innerhalb von 30 Minuten, bei Schützen die mehrere Diszipline hintereinander schießen, 30 Minuten nach Ende der letzen Runde am Auswertebüro abzugeben.
Schusslöcher dürfen nicht mit Kugelschreiber oder anderen penetrierenden Gegenständen berührt werden.
Die Aufsichten beobachten die Auswertung auf korrekten Ablauf und stehen mit einem Schritt Abstand hinter den Auswertern.
Ist der Schütze mit dem Ergebnis nicht einverstanden, so hat der Schütze die Möglichkeit des Protests beim Wettkampfgericht.
Auswertung durch das Auswertebüro erfolgt nur in diesen Fällen:
1) Enge Schussgruppen, Mehrfachlöcher – Wenn keine Klarheit über die Schusszahl besteht durch den Auswerter.
2) Einflussnahme durch den Schützen auf den Auswerter ist unzulässig und wird durch die Aufsicht mit Verwarnung geahndet.
3) Kreuzschüsse (Siehe Dort)
4) Protest durch den Schützen
Dann wird die Scheibe und Startkarte durch die Aufsicht abgenommen und dann im Auswertebüro ausgewertet.
Im Fall 4 bewertet das Wettkampfgericht zusätzlich Scheibe und Ablauf.
Wurde die Startkarte von Schützen und Auswerter unterschrieben – sind jegliche nachträgliche Einsprüche gegenstandslos.
Kreuzschüsse
Kreuzschüssen gilt SpO Regel A4.11
Die Aufsicht muss entdeckte Kreuzschüsse abzeichnen, Scheibe von Verursacher und Betroffene kennzeichnen – Die Scheiben und die Startkarten von Verursacher und Betroffenen müssen ins Büro zur gesonderten Auswertung.
Nicht gemeldete Kreuzschüsse werden nach SpO Regel 4.11.1.2 gewertet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Röhler gen. Riemer
(Landesreferent DP/DR/SAR)