Liebe Mitglieder,

das Zeichnen von Schießterminen hat in der Vergangenheit immer reichlich Interpretationsspielraum gelassen. Handzeichen, Stempel Schießleiter mit und ohne Unterschrift, Stempel anderer Verbände mit und ohne Unterschrift, garnix … usw.

Daher hat das Präsidium eine “ Definition für eine wirksame Zeichnung von Schießterminen „ festgelegt. Ich bitte um Beachtung diese Präsidiumsbeschlusses.

An dieser Stelle möchte ich noch auf dem Punkt 3 der OBwrB im BDMP e.V. hinweisen:

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

Danke und Gruß 

Axel