Der LV – Vorstand Hessen weist auf die Einhaltung der Allgemeinen Regeln in Teil A des BDMP Handbuch hin. Hier im speziellen:

BDMP Handbuch: Sportordnung des BDMP
Teil A: Allgemeine Regeln

A.7 Bekleidung
Bei Wettkämpfen, Training und anderen Schießsportveranstaltungen des BDMP ist sportliche Zivilkleidung zu tragen. Flecktarnbekleidung und andere Bekleidung, die den
Eindruck der Uniformierung hervorrufen, und solche mit aggressivem oder anstössigem Aufdruck sind nicht erlaubt.
Verstösse gegen diese Regelung führen zur Match-Disqualifizierung und zum Standverweis. Die Einhaltung dieser Regelung obliegt dem Leiter der Veranstaltung, der in dieser Angelegenheit abschließend entscheidet. Dienstkleidung ist nur bei Uniformträgern erlaubt.