Hinweis:

Zu Beginn des neuen Sportjahrs weist der LV-Vorstand erneut daraufhin, dass bei allen Kurzwaffendisziplinen zwingend eine Schutzbrille mit ausreichendem Seitenschutz zu tragen ist, siehe hierzu auch BDMP e.V. – Sporthandbuch Register 6, A.2.2.16

„… Beim Schießen mit Kurzwaffen ist eine Schutzbrille mit ausreichendem Seitenschutz zu tragen. Eine Schießbrille ist einer Schutzbrille gleichgestellt, wenn das zielende Auge durch das Glas und das nichtzielende Auge durch eine Abdeckscheibe geschützt sind. Eine Sehbrille wird der Schutzbrille gleichgestellt. Auch in diesen Fällen muss ein Seitenschutz vorhanden sein.“

Schützen, die diese Regelung nicht beachten, werden nicht zum Schießen zugelassen.