Einzelne SLGn kommen ihrer jährlichen Meldepflicht der aktuellen Mitglieder, die jeweils im Januar gemeldet werden sollen, trotz mehrmaliger Aufforderung der Bundesgeschäftsstelle nicht nach.
Deshalb  gilt ab sofort im Einvernehmen mit den Präsidium folgende Regelung:

Es werden nur noch waffenrechtliche Befürwortungen genehmigt, wenn von den antragstellenden SLGn aktuelle Mitgliederlisten vorliegen.

Wir bedauern sehr, dass es solcher Maßnahmen bedarf, um einfachsten SLG-Pflichten Nachdruck zu verleihen.

 Der Landesvorstand