Schießstand Alsfeld
Aus technischen Gründen ist das Schießen mit Schwarzpulverwaffen auf dem A-Stand (300m) nicht mehr möglich.
Aus technischen Gründen ist das Schießen mit Schwarzpulverwaffen auf dem A-Stand (300m) nicht mehr möglich.
Ab sofort gilt auf dem Schießstand Alsfeld die 3G-Regel: Genesen,
vollständig geimpft,
oder getestet.
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Schießstand Alsfeld
In Abstimmung mit der zuständigen Behörde wird der Schießstand Alsfeld unter Auflagen ab dem 02. Juni für den Trainingsbetrieb wieder geöffnet. Wettkämpfe o. ä. sind nicht gestattet.
Die Auflagen betreffen in erster Linie das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, die Einhaltung des Mindestabstandes, die Vermeidung von Nahkontakten und die Einhaltung der Hygieneregeln.
Die genauen Auflagen hängen am Stand aus. Jeder Schütze muß eine Erklärung über die Einhaltung der Auflagen unterschreiben.
Eine Bewirtung findet nicht statt. Der Aufenthaltsraum bleibt geschlossen.
Aufgrund der aktualisierten Lage hinsichtlich des COVID19 / Coronaviruses bleibt der Schießstand Alsfeld bis auf Weiteres geschlossen.
Aus organisatorischen Gründen bleibt der Schießstand Alsfeld vom 25.11.2019 bis 05.01.2020 geschlossen.
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Der Schießstand Alsfeld bleibt aus organisatorischen Gründen in der Zeit vom 17.12.2018 bis 07.01.2019 geschlossen.
Für unsere moderne, verbandseigene offene Schießsportanlage in Alsfeld/Hessen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Schießstandwart (Vollzeit).
Zur Ausschreibung hier klicken
Am 19.06.2011 findet das 7. Alsfelder Ranglistenturnier PPC 1500 statt. Da die Startplätze begrenzt sind, bitte frühzeitig anmelden. Hier geht es zur Ausschreibung.
Vom 03. – 05. Juni 2011 findet in Alsfeld der Deutschlandpokal PPC 1500 statt.
Auschreibung und Anmeldung.
Bitte Beachten: Dieses Jahr findet eine separate Landesmeisterschaft PPC1500 statt. Siehe unter Ausschreibungen.
Einzelne SLGn kommen ihrer jährlichen Meldepflicht der aktuellen Mitglieder, die jeweils im Januar gemeldet werden sollen, trotz mehrmaliger Aufforderung der Bundesgeschäftsstelle nicht nach.
Deshalb gilt ab sofort im Einvernehmen mit den Präsidium folgende Regelung:
Es werden nur noch waffenrechtliche Befürwortungen genehmigt, wenn von den antragstellenden SLGn aktuelle Mitgliederlisten vorliegen.
Wir bedauern sehr, dass es solcher Maßnahmen bedarf, um einfachsten SLG-Pflichten Nachdruck zu verleihen.
Der Landesvorstand