Startgeld ist Reuegeld

Aus aktuellem Anlaß:

Startgeld ist Reuegeld und wird nur bei Verschulden des Veranstalters erstattet.

Der Vorstand

Verbot für Hunde auf dem Schiessstandgelände in Alsfeld

In letzter Zeit haben wieder einige Schützen ihre Hunde mit auf den Schiessstand
gebracht. Dies war in der Vergangenheit nicht gestattet und ist es auch heute nicht.

Aus gegebenem Anlaß weist der Landesvorstand noch einmal darauf hin, daß Hunde auf
dem Gelände des Schiessstandes nichts zu suchen haben.

Schützen die diese Anordnung mißachten, werden des Standes verwiesen !

gez. Der Landesvorstand des LV Hessen