Liebe Mitglieder,

das Zeichnen von Schießterminen hat in der Vergangenheit immer reichlich Interpretationsspielraum gelassen. Handzeichen, Stempel Schießleiter mit und ohne Unterschrift, Stempel anderer Verbände mit und ohne Unterschrift, garnix ... usw.

Daher hat das Präsidium eine " Definition für eine wirksame Zeichnung von Schießterminen " festgelegt. Ich bitte um Beachtung diese Präsidiumsbeschlusses.

An dieser Stelle möchte ich noch auf dem Punkt 3 der OBwrB im BDMP e.V. hinweisen:

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

Danke und Gruß 

Axel