Liebe Mitglieder,
die Befürwortungen im Landesverband wurden bis jetzt von mir allein bearbeitet. Zur Verstärkung konnte ich Sven Kuske als erfahrenen Befürworter für den Landesverband gewinnen.
In den letzten Wochen wurde ein Test gefahren wie wir uns am besten die Anträge aufteilen. Ab dem 25.08.2025 gilt folgende Festlegung:
- Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG Abs. 3 (Grundkontingent) auch in Kombination mit Anträgen gem. § 14 WaffG Abs. 6 (gelbe WBK) werden an Sven Kuske, Am Mörsbach 31, 64409 Messel gesendet.
- Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG Abs. 5 (über Grundkontingent), Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 6 (gelbe WBK) und Off Duty Anträge werden an Axel Bauer, Postfach 1031, 63688 Altenstadt gesendet.
Die Befürwortungsrichtlinie wird dem entsprechend angepasst. Wir versuchen eine Bearbeitungszeitraum von 14 Tagen zu gewährleisten. Beginnend mit dem Posteingang (bei Sven Eingang im Briefkasten bei mir zählt der Poststempel) bis Postausgang. Ich leere mein Postfach jeden Dienstag. Auf die Reisezeit des Antrags haben Wir keinen Einfluss. Ich empfehle jedem die knapp 5€ in ein Einwurfeinschreiben zu investieren, da es bei der Post doch hier und da mal zu Verzögerungen oder gar Verlusten kommt.
Kontakt bei Fragen zu Anträgen:
Sven Kuske Axel Bauer
Am Mörsbach 31 Postfach 1031
64409 Messel 63688 Altenstadt
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0172/6910102 0160/96431515
An dieser Stelle nehme ich die SLG Leiter und deren Vertreter in die Pflicht. Unterschreibt das SLG Formular nur wenn der Rest des Antrags plausibel und vollständig ist. Wenn es zu Unklarheiten bei Antragserstellung kommt, dann einfach bei uns melden.
Mit sportlichem Gruß
Sven & Axel